Auf einem Dauercampingplatz in Deutschland abgestellte Objekte sind einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt. Durch eine Dauercamping Versicherung können zahlreiche Risiken abgesichert werden. Sie ist als Spezialversicherung optimal an die Bedürfnisse auf Dauerstellplätzen angepasst.
Letztere ist Optional, und kann zusätzlich abgeschlossen werden, ist aber nur sinnvoll, wenn
über eine Private Haftpflichtversicherung kein Schutz besteht.
Je nach Versicherer kann der Versicherungsschutz um verschiedene Bausteine Erweitert werden,
wie z.b höhere Entschädigungsgrenzen, PV Anlagen, einfacher Diebstahl .........
- abgemeldete oder zugelassene Standwohnwagen,
- Mobilheime
- Chalets
- Tiny House
- Bauwagen/ Zirkuswagen
- Wohncontainer
wenn folgende Vorrausetzungen erfüllt sind:
- die Objekte sind dauerhaft abgestellt
- nicht fest mit dem Erdboden verbunden
- nicht älter als 50 Jahre sind (ältere auf Anfrage)
Für zugelassene Wohnwagen innerhalb der Dauercampingversicherungen gilt folgendes
Es besteht Versicherungsschutz als "Standrisiko", wenn der zugelassene Wohnwagen dauerhaft auf einem Campingplatz / Ferienpark / Mobilheimpark, einem privaten Grundstücksteht und nicht auf eigener Achse am Verkehr öffentlichen Plätzen teilnimmt.
Dies bedeutet das das Bewegungsrisiko ist ausgeschlossen ist. Es besteht kein Versicherungsschutz während der Überführungsfahrt vom oder zum Dauerstellplatz oder Winterquartier oder anderweitigen Dauerstellplatz.
- sturm- und wintertaugliche und Dauerstandzelte / Vorzelte / Ganzjahreszelte oder feste Vorbauten.
- Wohnwagenschutzdach und sonstige Schutzdächer, Terrassen nebst Überdachung,
- Solar- und Photovoltaik-Anlagen, wenn diese mit dem Objekt fest verbunden sind
Weiterhin sich in unmittelbarer Nähe des versicherten Objekts stehenden und fest mit dem Erdboden verbundenen Nebengebäude bzw. Grundstücksbestandteile in massiver Bauweise aus Holz, Metall, Stein, o.ä. wie Carport, Gartenhäuschen, Werkzeughütte, Geräteschuppen, Mauern, Tore, Zäune, Fußböden.
Das Dauerstandzelt / Ganzjahreszelt muss ein festes Gestänge haben und sturm- und schneelasttauglich sein.
Hinweis:
Dies sollte dies bei Nichtanwesenheit durch mindestens ein Vorhängeschloss verschlossen sein. Ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber wenn es nicht verschlossen ist, wird der Tatbestand des Einbruchs nicht erfüllt und der Versicherer ist von der Leistung durch Einbruchdiebstahl befreit und ersetzt nicht die gestohlenen Gegenstände und Sachen.
Ohne Sicherung Sieht es so aus:
Mitversichert sind aber der einfache Diebstahl von Sachen am Versicherungsort bis 500,00 Euro je Schadensfall.
Nicht mitversichert sind
- Reisezelte, Luftzelte, Vorratszelte, Fahrradzelte o.ä., welche nicht den Charakter eines Dauerstandzeltes / Ganzjahreszeltes vorweisen
- Sicht- und Windschutzeinrichtungen aus Planen, Folien, Stoffen, welche nicht Bestandteile des Dauerstandzeltes / Ganzjahreszeltes sind - Pavillons in Leichtbauweise und / oder ohne feste Bedachung wie Plane, Stoff, Folie etc.
- Überdachungen aus Planen, Folien und einfachem Kunststoff, ausgenommen sind Doppelstegplatten
· Sachen zur privaten Nutzung und persönlichen Bedarfs
· Loses Inventar wie Möbel, Teppiche, Geschirr
· elektrische Geräte, SAT- und Antennenanlagen
· optische & elektronische Geräte (Kameras, Videogeräte, Tablets / Notebooks)
· Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Kinderspielzeug
· Surf-und Kitesurfgeräte, Kanus, Schlauch-, Falt- oder Ruderboote inkl. Motoren
· Flugdrachen, Fall- oder Gleitschirme
· Angelausrüstung sowie Jagd- und Sportwaffen
· Wertsachen, Kunstgegenstände, Urkunden und Bargeld
Für die Versicherungssumme sollte man alle Werte des Objekts
und weiterem Gebäude- oder Grundstückszubehör in Betracht ziehen.
Zu beachten gilt, dass auch etwaige weitere Kosten wie Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs-, Entsorgungskosten mitversichert sind, welche unter die vereinbarte Höchstentschädigung fallen.
Bei den Dauercampingversicherungen sollte man alle Werte für des Hausrates und des Inventar in Betracht ziehen, wie.
Auch hier gilt, dass auch etwaige weitere Kosten wie für die Aufräumung, Transport, Lagerung, Bewegung, Entsorgung, Bewachung mitversichert sind, welche unter die vereinbarte Höchstentschädigung fallen.
Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihren individuellen Tarif