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Dauercamping

Dauercamping Versicherung

Auf einem Dauercampingplatz in Deutschland abgestellte Objekte sind einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt. Durch eine  Dauercamping Versicherung können zahlreiche Risiken abgesichert werden. Sie ist als Spezialversicherung optimal an die Bedürfnisse auf Dauerstellplätzen angepasst.


Das Grundpaket besteht aus vier Bausteinen

Versicherte Bausteine

  • Objektversicherung (Hülle) und Nebengebäude
  • Haus­rat­ver­si­che­rung (Inhalt)
  • Glasbruch
  • und der Haft­pflichtversicherung

Letztere ist Optional, und kann zusätzlich abgeschlossen werden, ist aber nur sinnvoll, wenn
über eine Private Haft­pflichtversicherung kein Schutz besteht.

Folgende Gefahren sind Standmäßig enthalten:

  • Brand
  • Blitzschlag
  • Überspannung
  • Sturm u. Hagel
  •  Glasbruch
  • Leitungswasser
  • Diebstahl/Raub des Objektes vom Risikoort
  • Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismusschäden

Je nach Versicherer kann der Versicherungsschutz um verschiedene Bausteine Erweitert werden,

wie z.b höhere Entschädigungsgrenzen, PV Anlagen, einfacher Diebstahl .........


Welche Objekte können versichert werden ?

Versicherbare Objekte

- abgemeldete oder zugelassene Standwohnwagen,

- Mobilheime

- Chalets

- Tiny House

- Bauwagen/ Zirkuswagen

- Wohncontainer

wenn folgende Vorrausetzungen erfüllt sind:

- die Objekte sind dauerhaft abgestellt 

- nicht fest mit dem Erdboden verbunden

- nicht älter als 50 Jahre sind (ältere auf Anfrage)

Für zugelassene Wohnwagen innerhalb der Dauercampingversicherungen gilt folgendes

Es besteht Versicherungsschutz als "Standrisiko", wenn der zugelassene Wohnwagen dauerhaft auf einem Campingplatz / Ferienpark / Mobilheimpark, einem privaten Grundstücksteht und nicht auf eigener Achse am Verkehr öffentlichen Plätzen teilnimmt.

Dies bedeutet das das Bewegungsrisiko ist ausgeschlossen ist. Es besteht kein Versicherungsschutz während der Überführungsfahrt vom oder zum Dauerstellplatz oder Winterquartier oder anderweitigen Dauerstellplatz.


Was ist noch mitversichert ?

Was ist zusätlich mitversichert

- sturm- und wintertaugliche und Dauerstandzelte / Vorzelte / Ganzjahreszelte oder feste Vorbauten.

- Wohnwagenschutzdach und sonstige Schutzdächer, Terrassen nebst Überdachung,

- Solar- und Photovoltaik-Anlagen, wenn diese mit dem Objekt fest verbunden sind

Weiterhin sich in unmittelbarer Nähe des versicherten Objekts stehenden und fest mit dem Erdboden verbundenen Nebengebäude bzw. Grundstücksbestandteile in massiver Bauweise aus Holz, Metall, Stein, o.ä. wie Carport, Gartenhäuschen, Werkzeughütte, Geräteschuppen, Mauern, Tore, Zäune, Fußböden.

Vorrausetzungen für Zelte

Das Dauerstandzelt / Ganzjahreszelt muss ein festes Gestänge haben und sturm- und schneelasttauglich sein.

Hinweis:

Dies sollte dies bei Nichtanwesenheit durch mindestens ein Vorhängeschloss verschlossen sein. Ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber wenn es nicht verschlossen ist, wird der Tatbestand des Einbruchs nicht erfüllt und der Versicherer ist von der Leistung durch Einbruchdiebstahl befreit und ersetzt nicht die gestohlenen Gegenstände und Sachen. 

Ohne Sicherung Sieht es so aus:

Mitversichert sind aber der einfache Diebstahl von Sachen am Versicherungsort bis 500,00 Euro je Schadensfall.

Nicht mitversichert sind

- Reisezelte, Luftzelte, Vorratszelte, Fahrradzelte o.ä., welche nicht den Charakter eines Dauerstandzeltes / Ganzjahreszeltes vorweisen

- Sicht- und Windschutzeinrichtungen aus Planen, Folien, Stoffen, welche nicht Bestandteile des Dauerstandzeltes / Ganzjahreszeltes sind - Pavillons in Leichtbauweise und / oder ohne feste Bedachung wie Plane, Stoff, Folie etc.

- Überdachungen aus Planen, Folien und einfachem Kunststoff, ausgenommen sind Doppelstegplatten


Was zählt zum Hausrat/Inventar ?

Zum Inhalt/Hausrat  einer Dauercampingversicherung gehört beispielsweise folgendes Inventar:

· Sachen zur privaten Nutzung und persönlichen Bedarfs

· Loses Inventar wie Möbel, Teppiche, Geschirr

· elektrische Geräte, SAT- und Antennenanlagen

· optische & elektronische Geräte (Kameras, Videogeräte, Tablets / Notebooks)

· Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Kinderspielzeug

· Surf-und Kitesurfgeräte, Kanus, Schlauch-, Falt- oder Ruderboote inkl. Motoren

· Flugdrachen, Fall- oder Gleitschirme

· Angelausrüstung sowie Jagd- und Sportwaffen

· Wertsachen, Kunstgegenstände, Urkunden und Bargeld


Zusätzlich versicherte Kosten

Folgende Kosten sind beispielhaft und je Produkt bei Schäden am Objekt oder Inventar mitversichert 

  • Kosten für das Auf- und Wegräumen, der Entsorgung und den Abtransport zerstörter und beschädigter versicherter Sachen.
  • Kosten die aufzuwenden sind, weil zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
  • Kosten für den Transport und die Lagerung versicherter Sachen, solange die Lagerung am Versicherungsort nicht möglich oder zumutbar ist.
  • Für den Schutz (z. B. für Bewachung) versicherter Sachen.
  • Kosten für Provisorische Sicherungsmaßnahmen 
  • Aufräumungskosten für durch Sturm umgestürzte Bäume, wenn der VN die Gefahr dafür trägt.
  • Die Kosten für die Dekontamination von Erdreich bis 50.000,- €
  • Sachverständigenkosten

Welche Versicherungssumme ?

Versicherungssumme fürs Objekt und Nebenobjekte

Für die Versicherungssumme sollte man alle Werte des Objekts

  • vom Dauerstandzelt,Ganzjahreszelt
  • festen Vorbau
  • Terrasse nebst Überdachung
  • dem Schutzdach
  • Markisen
  • Gartenhaus,/ Geräteschuppen, Carport, der SAT Anlage

und weiterem Gebäude- oder Grundstückszubehör in Betracht ziehen.

Zu beachten gilt, dass auch etwaige weitere Kosten wie Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs-, Entsorgungskosten mitversichert sind, welche unter die vereinbarte Höchstentschädigung fallen.

Versicherungssumme für den Hausrat, das Inventar und bewegliche Sachen

 Bei den Dauercampingversicherungen sollte man alle Werte für des Hausrates und des Inventar in Betracht ziehen, wie.

  • Möbel
  • Teppiche
  • Vorhänge
  • Bekleidung
  • Geschirr,
  • elektrische und elektronische Geräte
  • Markisen ........

Auch hier gilt, dass auch etwaige weitere Kosten wie für die Aufräumung, Transport, Lagerung, Bewegung, Entsorgung, Bewachung mitversichert sind, welche unter die vereinbarte Höchstentschädigung fallen.


Welche Einschränkungen gibt es ?

Folgende Einschränkungen gibt es bei Schäden am Objekt und sind nicht versichert:

  • Schäden, solange das versicherte Gebäude noch nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist, es sei denn, die Schäden wurden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion verursacht
  • Schäden durch altersbedingte oder allmähliche Zustandsveränderungen (z. B. Schimmel, Schwamm), Materialfehler oder technische, mechanische, elektrische oder elektronische Defekte, es sei denn, sie wurden durch Überspannung verursacht
  • Schäden durch wetterbedingte Luftbewegungen, es sei denn, es handelt sich um Sturm mit mind. Windstärke 8.
  • Schäden durch Grundwasser, Witterungsniederschläge, Feuchtigkeit, Trockenheit, Licht- und Temperatureinflüsse, Rost und Oxidation, es sei denn, sie sind durch Sturm, Hagel, Frost, Rohrbruch, Leitungswasser, Überschwemmung, Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden.
  • Schäden durch Ungeziefer, Insekten, Schädlinge oder Nagetiere sowie Schäden durch Kauen, Kratzen, Nagen, Zerreißen oder Verschmutzung durch Haustiere.
  • Schäden durch Um- oder Ausbauarbeiten, Reparatur, Wartung, Renovierung, Restaurierung, Reinigung oder ähnliche Vorgänge, fehlerhafte oder mangelhafte Ausführung von Arbeiten oder Verwendung mangelhafter Materialien.
  • Schäden in Form von Rissen an versicherten Objekten, es sei denn, sie sind durch Sturm, Rohrbruch, Leitungswasser, Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Verpuffung, Überschalldruckwellen, Anprall oder Absturz eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung entstanden.
  • Schäden durch Kernenergie oder Radioaktivität und Schäden aufgrund biologischer oder chemischer Ursachen, einschließlich mittelbarer und unmittelbarer Folgeschäden.
  • Schäden durch Androhung oder Anwendung von Gewalt im Zusammenhang mit Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Zuständen, inneren Unruhen, Streik oder Aufruhr. Ersetzt werden jedoch Explosionsschäden, die durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstanden sind (Blindgängerschäden).
  • Schäden durch Beschlagnahme, Verstaatlichung, Einziehung oder andere hoheitliche Maßnahmen.
  • Kosmetischen Beeinträchtigungen, die nicht die Funktion der versicherten Sache / des Objekts beeinträchtigen (insbesondere, Kratzer, Schrammen, Scheuerstellen, Flecken, Dellen usw.)
  • Durch motorisierte Fahrzeuge, während der Motor eingeschaltet ist.
  • Schäden durch Sturmflut, Springflut, Deichbruch, soweit es sich das Objekt nicht in Belgien befindet.
  • Weiterhin nicht mitversichert sind:
  • - Reisezelte, Luftzelte, Vorratszelte, Fahrradzelte o.ä., welche nicht den Charakter eines Dauerstandzeltes / Ganzjahreszeltes vorweisen
  • - Sicht- und Windschutzeinrichtungen aus Planen, Folien, Stoffen, welche nicht Bestandteile des Dauerstandzeltes / Ganzjahreszeltes sind
  • - Pavillons in Leichtbauweise und / oder ohne feste Bedachung wie Plane, Stoff, Folie etc.
  • - Überdachungen aus Planen, Folien und einfachem Kunststoff, ausgenommen sind Doppelstegplatten

Folgende Einschränkungen gibt es bei Schäden am Inventar und sind nicht versichert:

  • Schäden durch Verlieren, Liegenlassen, unaufklärbares Abhandenkommen oder Diebstahl, es sei denn, es handelt sich um Einbruchdiebstahl oder Fahrraddiebstahl eines mit einem Schloss gesicherten Fahrrads.
  • Schäden durch altersbedingte oder allmähliche Zustandsveränderungen (z. B. Schimmel, Schwamm), Materialfehler oder technische, mechanische, elektrische oder elektronische Defekte, es sei denn, sie wurden durch Leitungswasser oder Überspannung verursacht.
  • Schäden durch Computerviren, Programmierungs- oder Softwarefehler.
  • Schäden durch wetterbedingte Luftbewegungen, es sei denn, es handelt sich um Sturm mit mind. Windstärke 8.
  • Schäden durch Feuchtigkeit, Trockenheit, Licht- und Temperatureinflüsse, Rost und Oxidation, es sei denn, sie sind durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Rückstau, Frost, Rohrbruch, Leitungswasser, Überschwemmung, Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden.
  • Schäden durch Ungeziefer, Insekten, Schädlinge oder Nagetiere sowie Schäden durch Kauen, Kratzen, Nagen, Zerreißen oder Verschmutzung durch Haustiere.
  • Schäden an Sportausrüstungen, während sie im Gebrauch sind.
  • Schäden durch Um- oder Ausbauarbeiten, Reparatur, Wartung, Renovierung, Restaurierung, Reinigung oder ähnliche Vorgänge, fehlerhafte oder mangelhafte Ausführung von Arbeiten oder Verwendung mangelhafter Materialien.
  • Schäden durch Kernenergie oder Radioaktivität und Schäden aufgrund biologischer oder chemischer Ursachen, einschließlich mittelbarer und unmittelbarer Folgeschäden.
  • Schäden durch Androhung oder Anwendung von Gewalt im Zusammenhang mit Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Zuständen, inneren Unruhen, Streik oder Aufruhr. Ersetzt werden jedoch Explosionsschäden, die durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstanden sind (Blindgängerschäden).
  • Schäden durch Beschlagnahme, Verstaatlichung, Einziehung oder andere hoheitliche Maßnahmen.
  • Schäden durch Untreue, Unterschlagung, Betrug oder Erpressung.
  • Schäden an versicherten Kunst- und Wertgegenstände durch Einbruchdiebstahl, wenn sich die Gegenstände im Vorzelt, Dauerstandzelt, Ganzjahreszelt oder Nebengebäude befinden.
  • Schäden an versicherte Kunst- und Wertgegenstände durch Einbruchdiebstahl während Sie das Objekt nicht bewohnen.
  • Schäden durch Sturmflut, Springflut, Deichbruch, soweit es sich das Objekt nicht in Belgien befindet.

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